Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019

Der Schweizer Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2019 eröffnet. Die Kulturbotschaft legt Ziele und Massnahmen fest und bestimmt die Finanzmittel, die den Kulturinstitutionen des Bundes während der vierjährigen Förderperiode zugewiesen werden.

Das Bundeshaus an der Museumsnacht. Foto: Rolf + Tom Weiss, Museumsnacht Bern

Der Bund will seine Kulturpolitik auf drei zentrale Handlungsachsen ausrichten: Kulturelle Teilhabe, gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation. Zudem will der Bundesrat die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden verbessern, um eine kohärente Kulturpolitik auf nationaler Ebene zu erreichen.

Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit von 894.6 Millionen Franken, was einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von 3,4 Prozent entspricht. Die Geltungsdauer der Kulturbotschaft soll nach dem Vernehmlassungsverfahren um ein Jahr bis 2020 verlängert werden, um eine zeitliche Abstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen in anderen Aufgabenbereichen zu erreichen.

Die interessierten Kreise sind eingeladen, bis am 19. September 2014 zur Vernehmlassungsvorlage Stellung zu nehmen. Nach der Auswertung der Stellungnahmen wird die Kulturbotschaft gegen Ende Jahr dem Bundesrat zur Verabschiedung vorgelegt. Sie soll im 2015 vom Parlament behandelt und auf Januar 2016 in Kraft treten.

Mehr Infos: www.bak.admin.ch/?lang=de&webcode=d_14467_de
 

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