Luzerner Kulturförderung auf guten Wegen

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur EBKK des Luzerner Kantonsrats nimmt zustimmend vom Planungsbericht über die Kulturförderung des Kantons Luzern Kenntnis.

Foto: Ingo Hoehn/dphoto.ch, wikimedia commons

Die EBKK unterstützt die Gesamtzielsetzung des Berichts und ist einverstanden, dass die bisher eingeschlagene Strategie fortgesetzt wird. Diese umfasst die Finanzierung und Weiterentwicklung der grossen Kulturbetriebe, die neue Theaterinfrastruktur NTI (unter der Federführung des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe mit den Partnern Luzerner Theater, Freie Szene, Luzerner Sinfonieorchester, Lucerne Festival, KKL Luzern, Südpol), die Regionalen Förderfonds und die die selektive Produktionsförderung.

Alle Massnahmen finden breite Zustimmung. Die Mehraufwände seien vertretbar. Dass der Mehrbedarf an Mitteln über Lotteriegelder gedeckt wird, wie es auch in anderen Kantonen üblich ist, findet die EBKK in Ordnung. Die Massnahmen, welche das KKL und das Luzerner Theater umfassen, sind aus Sicht der Kommission besonders wichtig. Die Infrastruktur des Theaters ist in die Jahre gekommen und muss dringend erneuert werden.

Wichtig findet die EBKK auch die regionalen Förderfonds. Die Stärkung der freien Szene wird von der Kommission ebenfalls begrüsst. Künftig sollen in der selektiven Produktionsförderung weniger Projekte höhere Beiträge bekommen.

Aus den Massnahmen erfolgt eine Mehrbelastung von jährlich 1,1 Millionen Franken für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe und auf Seiten des Kantons ein zusätzlicher Mittelbedarf gegenüber 2012 von insgesamt 19 Millionen Franken für das KKL Luzern (Periode 2014 bis 2028, inklusive Dachsanierung). Für die zukünftige Förderung des freien Kulturschaffens ist ab 2015 von einem zusätzlichen Mittelbedarf von 980’000 Franken auszugehen. Dieser Betrag umfasst die selektive Produktionsförderung, die Filmförderung, kantonale Auszeichnungen und den Kulturdialog.

Beim KKL Luzern erfolgt die Finanzierung über Lotterie-Zusatzerträge und einer Bürgschaft des Kantons für die Dachsanierung. Bei der Erweiterung des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe und Massnahmen freies Kulturschaffen geschieht dies durch Erhöhung des Anteils des Bildungs- und Kulturdepartementes (BKD) an Lotteriemitteln um 1,48 Millionen Franken beziehungsweise durch Umverteilung innerhalb des BKD von 500’000 Franken.
 

 

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