Rückforderungen des Kantons Basel-Landschaft

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft will gegenüber mehreren Personen ausbezahlte Entschädigungen im Zusammenhang mit der Vertretung des Kantons in Institutionen mit kantonaler Beteiligung zurückfordern. Der zunächst möglicherweise auch betroffene Leiter der Abteilung Kulturelles wird aus dem Schussfeld genommen.

Regierungsgebäude in Liestal. Foto: © www.bl.ch

Laut einer Mitteilung des Kantons hat die kantonale Finanzkontrolle Basel-Landschaft Mitte Dezember 2013 in einem Revisionsbericht festgestellt, dass von Institutionen, an denen der Kanton beteiligt ist, Entschädigungen an Kantonsvertretungen ausbezahlt wurden, die nicht ordnungsgemäss abgerechnet worden sind. Daraufhin hat der Regierungsrat den emeritierten Rechtsprofessor Enrico Riva damit beauftragt, die Rückforderungsansprüche des Kantons zu prüfen.

Das Gutachten Riva stellt fest, dass gemäss Personaldekret alle Mitarbeitenden des Kantons Vergütungen, die sie im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Ämtern im Auftrag und Interesse des Kantons erhalten, abzuliefern haben. Das Gutachten führt zudem aus, dass dies auch für die Mitglieder des Regierungsrates gilt.

Von einer Rückforderung betroffen sind Alt-Regierungsrat Adrian Ballmer, der verstorbene Alt-Regierungsrat Peter Zwick, Regierungsrat Urs Wüthrich und Alt-Landschreiber Walter Mundschin.

Für Alt-Regierungsrat Jörg Krähenbühl, Regierungspräsident Isaac Reber, Regierungsrat Anton Lauber, Regierungsrat Thomas Weber, Regierungsrätin Sabine Pegoraro und Niggi Ullrich, Leiter Abteilung Kulturelles, die in bisherigen Berichten auch aufgeführt worden sind, ergäben sich auch unter Berücksichtigung der mittlerweile durchgeführten Überprüfung der restlichen Mandate und Beteiligungen hingegen keine Rückforderungsansprüche, schreibt der Kanton weiter.

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