Luzern reorganisiert Kulturzweckverband

Das Lucerne Festival soll neben dem Verkehrshaus der Schweiz in den Zweckverband der grossen Kulturbetriebe des Kantons Luzern aufgenommen werden. Dies bedeutet, dass es künftig kantonal mitfinanziert wird.

KKL. Foto: Priska Ketterer/LUCERNE FESTIVAL

Der Luzerner Kantonsrat hat im Juli einem Planungsbericht über die Kulturförderung zugestimmt, Nun muss das Kulturförderungsgesetz entsprechend angepasst werden. Dies betrifft die Ausweitung der kantonal finanzierten Kulturbetriebe und die vorgesehene Massnahme einer selektiven Produktionsförderung.

Voraussetzung für Letztere ist die Realisierung der regionalen Förderfonds in verschiedenen Regionen des Kantons Luzern, in Zusammenarbeit mit den regionalen Entwicklungsträgern und den Gemeinden.

Die selektive Produktionsförderung sieht vor, dass sich professionelle Kulturschaffende auf eine Ausschreibung hin mit einem Projekt bewerben können. Erfüllt ein Projekt  vorgegebene Kriterien, kann sich der Kanton an der Realisation finanziell beteiligen.

Für die Aufnahme des Lucerne Festival und des Verkehrshauses der Schweiz in den Zweckverband muss das Gesetz angepasst werden. 

 

 

 

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