Zürichs Lotteriefonds mit zusätzlichen Leistungen

Für kulturelle und gemeinnützige Projekte aus dem Schulbereich sollen künftig regelmässig Gelder des Lotteriefonds des Kantons Zürich zur Verfügung stehen. Auch für die weniger etablierte Kultur ausserhalb der Zentren ist ein höherer Beitrag aus dem Fonds geplant. Diese und weitere Änderungen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat.

Losbox am Kiosk. Foto: swisslos

Der Zürcher Lotteriefonds unterstützt jedes Jahr eine grosse Zahl von gemeinnützigen Projekten. So verfügt der Regierungsrat für allgemeine Beiträge von bis zu 500‘000 Franken eine Vergabekompetenz von jährlich 20 Millionen Franken für Projekte mit zürcherischem Bezug sowie 10 Millionen Franken für die Inlandhilfe und Entwicklungszusammenarbeit; höhere Beträge kann er dem Kantonsrat beantragen. Rund 3,3 Millionen Franken gehen ausserdem jährlich an den Zoo Zürich.

Daneben bekommen die Fachstelle für Kultur in der Direktion der Justiz und des Inneren sowie die Baudirektion für die Denkmalpflege und Archäologie jährlich maximal je 8,5 Millionen Franken für Betriebszuschüsse und projektbezogene Beiträge. Dies entspricht einem Beschluss des Kantonsrates, der bis 2016 befristet ist.

Der Regierungsrat will diese befristeten Leistungen des Fonds nun verlängern und bereits ab Anfang 2016 ergänzen beziehungsweise erweitern. So soll die Fachstelle Kultur statt wie bisher 8,5 neu 14 Millionen Franken erhalten; zudem soll der Lotteriefonds weitere 9 Millionen Franken der Kulturförderung übernehmen, die bisher über Staatsbeiträge finanziert worden sind.

Der Lotteriefonds unterstützt die Fachstelle Kultur somit künftig mit insgesamt 23 Millionen Franken. Der Pauschalbeitrag für Denkmalpflege und Archäologie soll auf Grund von angemeldeten Vorhaben auf 9,5 Millionen Franken steigen. Neu wird gemäss Antrag auch die Bildungsdirektion mit 6 Millionen Franken an den Lotteriefondsgeldern partizipieren: Sie kann damit kulturelle und soziale Projekte im Schulbereich unterstützen, die bis dahin keine Chance auf staatliche Mittel hatten.

Die zusätzlich vom Lotteriefonds finanzierten Leistungen zu Gunsten von Bevölkerung und Kultur werden dazu führen, dass das verfügbare Kapital des Fonds von zurzeit 250 Millionen Franken abgebaut wird. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat daher, die neuen Beiträge bis 2021 zu befristen.

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