Basel entzieht Musikern Aufenthaltsbewilligungen

Abklärungen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit sowie Gespräche mit dem Bundesamt für Migration haben laut dem Kanton Basel-Stadt ergeben, dass bisherige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen für Musikerinnen und Musiker nicht länger erteilt werden können.

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Musikerinnen und Musikern aus Drittstaaten seien in den vergangen Jahren immer Bewilligungen erteilt worden, die nicht hätten erteilt werden dürfen (siehe SMZ-Nachricht). Die meisten seien bereits Ende 2013 und anfangs 2014, einige wenige erst im September 2014 orientiert worden. Den Betroffenen würden Übergangsfristen bis mindestens Ende August 2015 gewährt, schreibt der Kanton weiter.

Gespräche mit dem Bundesamt für Migration hätten ergeben, erklärt der Kanton, dass diese Bewilligungen auf keinen Fall weiter erteilt werden dürfen. Die Musikerinnen und Musiker können nur dann weiter in der Schweiz wohnen und arbeiten, wenn sie die strengen Voraussetzungen für kontingentierte Kurz- oder Daueraufenthaltsbewilligungen erfüllen. Dies dürfte gemäss Einschätzung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesamtes für Migration in der Regel nicht der Fall sein.

Von der Praxisänderung sind rund 55 Musikerinnen und Musiker betroffen. Für diejenigen rund 18 Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2011 solche Bewilligungen erhalten haben, will der Kanton in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie dem Bundesamt für Migration nach einer humanitären Lösung suchen. Es soll ihnen der dauernde, legale Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht werden.

Den anderen wird für 2015 eine neue Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung nur erteilt, wenn sie die strengen Voraussetzungen für eine kontingentierte Kurz- oder Daueraufenthaltsbewilligung erfüllen.
 

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