Bewilligungen für Musiker aus Drittstaaten in der Schweiz

Der Basler Nationalrat Markus Lehmann hat den Bundesrat in der Fragestunde des Parlamentes um eine Stellungnahme zur Bewilligungspraxis der Stadt Basel in Sachen ausändische Musiker gebeten. Getan hat dies Bundesrätin Sommaruga.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Foto: Bundesverwaltung

Nationalrat Lehmann wollte wissen, warum «exzellente, spezialisierte, selbstständigerwerbende ausländische Musikerinnen und Musiker», die nicht aus EU-/Efta-Ländern kommen, nicht in der Schweiz leben und arbeiten sollten und welche Massnahmen der Bundesrat zusammen mit den Kantonen bereit sei zu prüfen und grosszügig anzuwenden, damit die vielen klassischen Orchester weiterhin bestens qualifizierte Musikerinnen und Musiker einsetzen und beschäftigen können.

Laut Bundesrätin Sommaruga ermöglicht das Ausländergesetz qualifizierten Arbeitskräfte aus Nicht-EU/Efta-Staaten, also aus Drittstaaten, «eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, sofern dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht, sie über die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen verfügen und die Höchstzahlen, also die Kontingente, eingehalten werden».

Ein gesamtwirtschaftliches Interesse liege dann vor, wenn aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit ein nachhaltiger Nutzen für den Schweizer Arbeitsmarkt entstehe, zum Beispiel durch die Schaffung von Arbeitsplätzen. Ausserhalb der kontingentierten Zulassung könnten die Kantone im Rahmen befristeter Kurzaufenthaltsbewilligungen – bis 8 Monate innerhalb von 12 Monaten – ohne Wohnsitznahme in der Schweiz eine Bewilligung erteilen. Nebst der beruflichen Qualifikation sei ein gesichertes Einkommen, also eine Existenzsicherung, eine Grundvoraussetzung.

Qualifizierte Musiker aus Drittstaaten können laut der Bundesrätin bereits heute im Rahmen dieser dargelegten Rechtsgrundlagen zum Arbeitsmarkt zugelassen werden. Falls besondere Anliegen der Kantone im Sinne einer grosszügigeren Regelung vorliegen, werden diese vom Bund geprüft – aber immer innerhalb der gesetzlichen Regelungen.

Auslöser für die Frage war eine Meldung, wonach einem halben Hundert Berufsmusikern aus Nicht-EU-Ländern, die in Basel zum Teil seit Jahren arbeiten und unterrichten, die Ausweisung droht.

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