Neues Obwaldner Kulturgesetz findet Anklang

Der Obwaldner Regierungsrat hat das Kulturgesetz (KuG), das von den Betroffenen fast durchwegs begrüsst worden ist, in zweiter Lesung verabschiedet. Die Musikschulen regelt weiterhin das Bildungsgesetz.

Skulptur beim Gemeindehaus Sarnen. Foto: Roland Zumbühl, picswiss

Ursprünglich war vorgesehen, die Musikschulen ebenfalls ins Kulturgesetz aufzunehmen. Aufgrund der klaren Haltung der Einwohnergemeinden, die Musikschulen im Bildungsgesetz zu belassen, wird nun darauf verzichtet.

Neu werden auch die Aufgaben der Einwohnergemeinden im Bereich der Kulturförderung geregelt. Dies forderten die Gemeinden in der Vernehmlassung. Zudem wurden die im Kulturgesetz vorgesehenen Ausführungsbestimmungen des Regierungsrats über die Kulturförderung vermisst. Der Regierungsrat hat diese nun ebenfalls in erster Lesung verabschiedet.

Der Obwaldner Regierungsrat will mit dem Kulturgesetz die formelle Verankerung der verschiedenen Kulturbereiche (Kulturförderung, Denkmalpflege und Archäologie, Kulturgüterschutz, Bibliotheken) in einem einzigen, neuen Gesetz. Inhaltlich soll lediglich die Kulturförderung überprüft und gesetzgeberisch der aktuellen Situation angepasst werden. Die anderen Bereiche (Denkmalpflege/Archäologie, Kulturgüterschutz, Bibliotheken) sollen unverändert übernommen werden.

 

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