Rom-Aufenthalte für Kulturschaffende

Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen schreibt auch dieses Jahr Werkbeiträge und Rom-Aufenthalte aus. Für die Förderung in Kunst, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz steht ein Betrag von 200’000 Franken zur Verfügung.

Reflexe der Stadt in die künstlerische Arbeit einfliessen lassen. Foto: christiaaane / pixelio.de

Die Unterstützung soll Kunstschaffenden die nötige Zeit geben, ihre Ideen, Projekte oder Werke auszuarbeiten oder ihre künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln. Auch ist es möglich, eine individuell zugeschnittene Weiterbildungsidee einzureichen, welche gezielt einen speziellen Aufenthalt oder Stage beinhaltet, der die weitere Entwicklung spezifisch fördert.

Eine zusätzliche Fördermöglichkeit ist der Aufenthalt in der Atelierwohnung in Rom, die in Zusammenarbeit mit dem Verein Freunde Kulturwohnung Rom finanziert wird. Dort steht jeweils während drei Monaten eine Wohnung im lebendigen Quartier San Lorenzo zur Verfügung.

Das Auswahlverfahren für die Werkbeiträge wie für die Romwohnung wird in zwei Stufen durchgeführt. In jeder Sparte beurteilt eine dreiköpfige Fachjury die Projekteingaben und nominiert die Bewerber für die zweite Stufe. In diesem zweiten Schritt treffen sich alle Fachjury-Personen zu einer Plenarsitzung, um aus den Nominierten maximal zehn Projekte auszuwählen.

Bewerbungen nimmt das Amt für Kultur bis am 20. März 2015 entgegen; die definitiven Entscheide über die Vergabe der Werkbeiträge und Rom-Aufenthalte fallen bis Ende Juni 2015. Die detaillierten Informationen und das Anmeldeformular sind über die Webseite www.kultur.sg.ch (Rubrik Kulturförderung/Beiträge) erhältlich.
 

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