Aufenthaltsbewilligungen für Musiker in Basel

Der Kanton Basel-Stadt schreibt, in Zusammenarbeit mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie dem Staatssekretariat für Migration seien für 17 Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten der Aufenthalt und das Arbeiten in der Schweiz bewilligt worden. Die Mehrheit profitiere von einer Härtefallregelung.

Foto: U. Herbert / pixelio.de

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement habe beim Staatssekretariat für Migration für diejenigen Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten das Gesuch für eine Härtefallregelung gestellt, bei welchen eine Chance auf Bewilligung bestand, schreibt der Kanton weiter.

Das Staatssekretariat für Migration hat 15 Gesuche «nach eingehender Einzelfallprüfung» positiv beurteilt. Zwei Personen erhalten die Bewilligung im Rahmen des Familiennachzugs. Gesamthaft können damit 17 Musikerinnen und Musiker künftig dauerhaft in der Schweiz bleiben und arbeiten.

Im Oktober hatte das Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit mitgeteilt, dass es beim Bundesamt für Migration für die betroffenen Musiker eine Härtefallregelung prüfe. Damals hiess es noch, darunter würden 20 der betroffenen 55 Musiker fallen. Für 38 Musiker sind demnach keine Lösungen gefunden worden.

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