Ein Musikschulgesetz für den Kanton Zürich

Der Regierungsrat hat das Musikschulgesetz verabschiedet und an den Kantonsrat weitergeleitet. Die Musikausbildung im Kanton Zürich soll gesetzlich verankert und die Zusammenarbeit unter den Musikschulen weiter gefördert werden.

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Mit dem Musikschulgesetz soll die musikalische Bildung als integraler Bestandteil der öffentlichen Bildung im Kanton Zürich gesetzlich verankert werden. Mit dem Gesetz soll die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der Musikbildung gefördert und die Qualität gesichert werden, indem Musikschulen anerkannt und Vorgaben für das Mindestangebot festgelegt werden.

Die Zuständigkeit für die Musikschulen bleibt bei den Gemeinden. Sie haben auch künftig die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern den Zugang zu einer Musikschule sicherzustellen. Den Gemeinden ist es aber freigestellt, ob sie eigene Musikschulen führen, mit anderen Gemeinden oder mit privaten Anbietern zusammenarbeiten. Unverändert im Vergleich zur heute geltenden Regelung bleibt auch der Anteil der Elternbeiträge, der 50 Prozent der anrechenbaren Betriebskosten der Musikschulen nicht übersteigen darf. Die kantonale Beteiligung an den Kosten soll weiterhin bei 3 Prozent bleiben. Der Gesetzesentwurf geht nun zur Beratung an den Kantonsrat.
 

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