Berner Oberländer Kulturlandschaft im Umbruch

Die Berner Erziehungsdirektion hat Listen der gemeinsam getragenen 17 Kulturinstitutionen im Berner Oberland in Konsultation geschickt. Sie sollen ab 2017 vom Kanton, den Gemeinden der Verwaltungskreisen finanziert werden.

Blick vom Schloss Thun auf das Berner Oberland. Foto: chensiyuan, wikimedia commons

Ab 2017 werden im Kanton Bern die Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung gemeinsam von der Standortgemeinde, dem Kanton und allen Gemeinden der jeweiligen Region finanziert. Im Berner Oberland soll dieses neue Finanzierungsmodell nach den vier bestehenden Verwaltungskreisen Interlaken-Oberhasli (Regionalkonferenz Oberland-Ost), Thun, Frutigen-Niedersimmental und Obersimmental-Saanen organisiert werden.

Folgende Institutionen werden in den vier Verwaltungskreisen zur gemeinsamen Finanzierung vorgeschlagen:

  • Region Oberland-Ost: Kunsthaus Interlaken, Interlaken Classics, Musikfestwochen Meiringen, Stiftung Holzbildhauerei Brienz (mit Holzbildhauer-Symposium)
  • Region Thun: Museumsschloss Thun, Kunstmuseum Thun, Stadtbibliothek Thun, Kunstgesellschaft Thun, Schlosskonzerte Thun, Museum im Schloss Oberhofen
  • Region Frutigen-Niedersimmental: Bibliothek Spiez, Schlossmuseum Spiez, Swiss Chamber Music Festival Adelboden, Agensteinhaus Erlenbach
  • Region Obersimmental-Saanen: Menuhin-Festival Gstaad, Sommets Musicaux Gstaad, Jazz Tage Lenk

Die Liste dieser Institutionen muss nach der Konsultation vom Regierungsrat genehmigt werden. Anschliessend wird mit jeder Institution ein Leistungsvertrag ausgehandelt, dem neben der Institution auch die künftigen Finanzierungspartner zustimmen müssen. Diese drei Partner sind die jeweilige Standortgemeinde, die Regionalkonferenz Oberland-Ost beziehungsweise die noch zu bildenden Gemeindeverbände für die drei übrigen Regionen sowie der Kanton Bern.

Der Kanton Bern wird sich ab dem 1. Januar 2017 mit 40 Prozent an den Betriebsbeiträgen dieser Institutionen beteiligen. Die restlichen 60 Prozent teilen sich die Standortgemeinden sowie sämtliche Gemeinden der jeweiligen Region nach einem auszuhandelnden Verteilschlüssel.
 

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