Kontroverse um Basler Lärmschutzbestimmungen

Kulturstadt Jetzt, ein «parteiunabhängiges Komitee für die Förderung der Kultur und die Belebung der Stadt» sieht die musikalische Eventkultur der Stadt Basel wegen neuer Lärmvorschriften gefährdet. Das zuständige Amt für Umwelt und Energie (AUE) der Stadt versteht die Aufregung nicht.

Wie weit dürfen die Regler geöffnet werden! Foto: Marvin Siefke/pixelio.de

Veranstalter und Musiker in der ganzen Schweiz seien auf das neue Basler Bass-Regime aufmerksam geworden. Ihre Reaktionen machten deutlich, dass Basel mit den vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) definierten Regeln keine Partys mehr zu feiern habe, schreibt Kulturstadt Jetzt, eine Vereinigung, die unter anderem von der Basler Popförderung und dem Jugendkulturfestival Basel getragen wird.

Die vom AUE neu definierten Regeln zur Beschränkung von Bassfrequenzen würden einem Verbot von zeitgenössischer elektronischer Musik gleichkommen, schreibt Kulturstadt Jetzt weiter. Anlässe wie das Open Air Basel, Beat on the street/Jungle Street Groove, das Imagine, das JKF und weitere seien bedroht. Und neue Clubgründungen seien nicht mehr möglich. Betroffen seien Künstler und Liebhaber einer Vielzahl an Genres: Dub, Techno, Elektro-Rock, Hip Hop, Trip-Hop und alle anderen Stile, welche von Bässen leben.

Das AUE gibt sich in einer Medienmitteilung erstaunt. Die Bewilligungspraxis bezüglich Lärmschutz habe sich im Kanton Basel-Stadt «im Wesentlichen» nicht verändert. Es gälten nach wie vor die Grenzwerte gemäss Richtlinie der Vollzugshilfe der kantonalen Lärmschutzfachleute Cercle Bruit.

Bei der Bewilligung von Musikveranstaltungen im Freien gehöre Basel überdies zu den liberalsten Städten der Schweiz, schreibt das AUE weiter. So seien sogar in der Innenstadt Musikkonzerte bis zu einer Lautstärke von 100 dB(A) möglich, mit der Empfehlung, eine Differenz zwischen dB(C) und dB(A) von 14 einzuhalten. In Zürich zum Beipiel liege der Grenzwert für Openair-Veranstaltungen in der Innenstadt bei dB(C) 100, was soviel heisse, dass bei basslastiger Musik mit einer Differenz zwischen dB(C) und dB(A) von 14, maximal eine Lautstärke von 86 dB(A) erlaubt sei.

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