Obwaldner Kulturgesetz an Kantonsrat überwiesen

Der Obwaldner Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat die Schaffung eines Kulturgesetzes (KuG) vor. Er sei überzeugt, damit den Kulturbereich kohärent und zeitgemäss regeln zu können, schreibt der Kanton.

Historisches Museum Obwalden in Sarnen. Foto: alpöhi, wikimedia commons

Die bisher gültige Kulturverordnung des Kantons Obwalden stammt aus dem Jahr 1985 und weist grundlegenden Reformbedarf auf. Die Bereiche Kulturförderung und Kulturinstitutionen sollen im KuG neu geregelt werden. Die übrigen Bereiche (Denkmalpflege/Archäologie, Kulturgüterschutz, Bibliotheken) werden inhaltlich unverändert ins KuG überführt.

Gemäss der Kantonsverfassung ist die Kulturförderung eine Aufgabe des Kantons und der Einwohnergemeinden. Dieser Grundsatz wird im neuen KuG gesetzlich verankert. Gesetzlich geregelt werden zudem die Kantonsbeiträge an Kulturinstitutionen, die für den Kanton von Bedeutung sind. Schliesslich enthält das neue KuG eine Regelung der Kantonsbeiträge an Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung anderer Kantone. In der Praxis löst das KuG weder neue Aufgaben noch wesentliche Mehrkosten aus.

Mit dem neuen KuG erhält der Kanton den Auftrag, für den Erhalt eines Historischen Museums zu sorgen. Es ist jedoch die Absicht des Regierungsrats, die Führung des Museums wie bisher mit Leistungsvereinbarung an Dritte zu delegieren. Das Historische Museum wird seit dessen Gründung vom Historischen Verein Obwalden geführt. Der Kanton könnte aber, sollte sich dereinst kein Träger finden, das Historische Museum selber führen.

Der neue Artikel zum Historischen Museum sowie die vorgesehenen Aufgaben der Gemeinden in der Kulturförderung wurden von Mitte Januar bis Mitte April 2015 einem zweiten Vernehmlassungsverfahren unterzogen. Die vorgenommenen Änderungen sind grundsätzlich begrüsst worden. Die parlamentarische Beratung des Kulturgesetzes ist für die Kantonsratssitzung vom 22. Oktober 2015 vorgesehen.

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