Warner muss «Happy Birthday» freigeben

Es ist eine der meistgespielten und bekanntesten Melodien der Welt, die Besitzverhältnisse waren bislang allerdings umstritten: Für das Geburtstagslied «Happy Birthday to You» hat die Warner Music Group das Urheberrecht für sich reklamiert. Dem hat ein US-Bundesgericht nun einen Riegel geschoben.

Foto: Tim Reckmann, pixelio.de

Der Warner-Konzern hatte sich 1988 die Rechte gesichert und bisher pro Jahr rund zwei Millionen Dollar für die kommerzielle Nutzung des Liedes verdient.  Das 1893 von einer Musikerin und einer Kindgärtnerin, zwei Schwestern aus dem US-Bundesstaat Kentucky verfasste Lied wurde 1924 erstmals in einem Buch veröffentlicht und 1934 von einer weiteren Schwester der Urheberinnen für die Firma Clayton F. Summy Company urheberrechtlich geschützt.

Clayton F. Summy wurde in den 1930-Jahren verkauft und in Birch Tree Ltd umbenannt. 1998 wiederum kaufte Warner Chappell Birch Tree Ltd und kam so die ursprünglichen Rechte an «Happy Birthday to You».

2013 hatten drei Dokumentarfilmer gegen die Ansprüche des Warner-Konzern geklagt und nun letztlich recht erhalten. In Deutschland ist laut der Verwertungsgesellschaft Gema «Happy Birthday to You» nur noch bis Ende 2016 geschützt.
 

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