Kulturbotschaft erfordert Gesetzes-Anpassungen

Das eidgenössische Parlament hat im Rahmen der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016 bis 2020 verschiedene Änderungen des Kulturförderungsgesetzes (KFG) und des Filmgesetzes (FiG) verabschiedet.

Bundeshaus. Foto: Roland Zumbühl, picswiss

Das KFG wird laut der Medienmitteilung der Räte geändert, um die von der Kulturbotschaft vorgesehenen neuen Massnahmen umzusetzen. Diese betreffen die kulturelle Teilhabe, die musikalische Bildung mit dem Programm «jugend+musik» als zentrales Element sowie die Lese- und Literaturförderung.

Die Revision des FiG weitet die sogenannte Einverleiherklausel aus, die bisher nur für das Vorführen in einem registrierten Kino, für das Verkaufen von Tonbildträgern wie DVDs oder Videos sowie für das Vertreiben über Abruf- oder Abonnementsdienste vorgesehen war. Die Änderung der FiV regelt die Pflicht, wonach statistische Angaben zur Filmverwertung ausserhalb der Kinos gemeldet werden müssen.

Die Gesetze und die Verordnung werden Mitte Dezember auf der Internetseite des Bundesamtes für Kultur publiziert.

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