Revision des Bündner Kulturförderungsgesetzes

Das Kulturförderungsgesetz des Kantons Graubbünden steht vor einer Totalrevision. Neben einer kulturpolitischen Neupositionierung spielen dabei auch neue Strukturen aufgrund der Gebietsreform eine Rolle. Regionen sollen verpflichtet werden, ein flächendeckendes Angebot an Sing- und Musikschulen zu führen.

Graues Haus in Chur, Sitz der Bündner Regierung. Foto: Bravuogn, Wikimedia commons

Im Zuge der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes und der Schaffung eines Gesetzes zur Sportförderung sollen auch Fragen zur Reorganisation und Neupositionierung der kantonalen Kulturförderung untersucht werden. Zu klären sind dabei mögliche Schwerpunkte der Kulturförderung (professionelle Kultur, Amateurkultur), die Schnittstellen zur Wirtschaftsförderung sowie die Zuständigkeiten und die Wahl der kantonalen Kulturförderungskommission.

Die aktuelle Kulturförderung des Kantons Graubünden basiert auf dem Gesetz über die Förderung der Kultur vom 28. September 1997 und der Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Kultur vom 12. Januar 1998. Das Kulturförderungsgesetz sowie die darauf basierende Verordnung haben sich als Grundlagen der kantonalen Kulturförderung bis heute in vielen Bereichen bewährt. Neu wird vorgesehen, die Unterstützung des professionellen Kulturschaffens explizit in die Zielsetzungen des Gesetzes aufzunehmen. Der Entwurf sieht überdies vor, dass die Regionen verpflichtet werden, ein flächendeckendes Angebot an Sing- und Musikschulen zu führen.

Das Gesetz soll spätestens auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Regierung des Kantons Graubünden schickt nun einen Entwurf in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung dauert bis am 15. April 2016. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter www.gr.ch.

 

Das könnte Sie auch interessieren