Deutschland senkt Künstlersozialabgabesatz

Auf Beginn des kommenden Jahres soll in Deutschland der Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe von 5,2 auf 4,8 Prozent gesenkt werden. Damit würden Künstler und beitragspflichtige Unternehmen entlastet.

Foto: sigrid rossmann/pixelio.de

Unter den freien Künstlern sind auch viele Musiker. Allein durch die zunehmende Digitalisierung sind Teile ihres Einkommens laut der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) aus der Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten bislang ersatzlos weggebrochen. Unter diesen Umständen sei ihre soziale Absicherung wichtiger denn je. Das gelte auch im Hinblick auf die Vermeidung von Altersarmut.

In der Deutschen Künstlersozialversicherung (zu der es in der Schweiz kein direktes Pendant gibt) sind über 180’000 freie Künstler pflichtversichert, darunter mehr als 51’000 im Bereich Musik. Damit geniessen sie trotz Selbständigkeit den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Versicherte tragen wie andere pflichtversicherte Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Beiträge. Die andere Hälfte übernehmen der Bund (20 Prozent) und Unternehmen, die Aufträge an freiberufliche Künstler und Publizisten vergeben (30 Prozent). Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind die im Vorjahr gezahlten Honorare.

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