Systemwechsel in der Luzerner Kulturförderung

Der Kanton Luzern schreibt im Rahmen des Systemwechsels bei der Kulturförderung erstmals die selektive Produktionsförderung aus. Die Ausschreibungen erfolgen in den Sparten «Musik» und «Theater/Tanz» sowie für Beiträge an Kunst- und Fotografiepublikationen. Insgesamt können 230’000 Franken vergeben werden.

Foto: Ilse Dunkel (ille)/pixelio.de

Zur Ausschreibung im Bereich Musik zugelassen ist das aktuelle Schaffen von Musikerinnen und Musikern in sämtlichen Bereichen der Sparte Musik. Die Beiträge dieser Ausschreibung dienen der Veröffentlichung sowie den damit verbundenen Aufwänden für Promotion und Distribution. Total steht eine Beitragssumme von 60’000 Franken zur Verfügung.

Die Beiträge der Ausschreibung im Bereich Theater/Tanz von insgesamt 120’000 Franken können für Produktionen von professionellen Theater- und Tanzschaffenden, die erstmals 2017 aufgeführt werden, vergeben werden.

Abgabetermin der Dossiers für die Teilnahme an der selektiven Förderung ist der 30. September 2016. Für die Beurteilung der eingereichten Arbeiten wird eine vierköpfige Fachjury eingesetzt. Die Wettbewerbsergebnisse und gesprochenen Beiträge werden im Rahmen der öffentlichen Übergabefeier der Werkbeiträge am 11. November 2016 im Kulturzentrum Braui in Hochdorf bekanntgegeben.

Ab dem Jahr 2017 plant der Kanton halbjährliche Ausschreibungen, jeweils per Ende Januar und Ende Juni. In den Sparten Musik und Theater Tanz werden Produktionsbeiträge, in der Sparte Freie und Angewandte Kunst Werkbeiträge ausgeschrieben. Das neue Förderinstrument hat seine Grundlage in dem vom Kantonsrat im Jahr 2014 verabschiedeten Planungsbericht über die Kulturförderung des Kantons Luzern.

Mehr Infos: www.kultur.lu.ch

 

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