Werkbeiträge des Kantons Schwyz

Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt 2016 im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus – erstmals gleichzeitig für die vier Sparten bildende Kunst, Musik, Theater und Tanz sowie Kurzfilm/-video und Animationsfilm.

Mythen bei Schwyz. Foto: Joujou / pixelio.de

Wie die Kulturkommission schreibt, ist der Werkbeitrag «primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung der Kulturschaffenden gedacht. Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein Projekt gebunden sein. Sie braucht vor allem eine überzeugende künstlerische Absichtserklärung.

Teilnahmeberechtigt sind Kulturschaffende mit einem überzeugenden Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Kurzfilm/-video und Animationsfilm, die im Kanton Schwyz seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Gruppen können teilnehmen, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens drei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt.
Die Bewerbungen werden durch externe Fachjurys beurteilt. Auf ihren Antrag hin wird die Kulturkommission abschliessend über die Werkbeiträge entscheiden. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal 100 000 Franken.»

Weitere Unterlagen unter www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung); Kulturkommission Kanton Schwyz, Geschäftsstelle, Postfach 2202, 6431 Schwyz; kulturfoerderung.afk@sz.ch, Tel. 041 819 20 88.

Einsendeschluss: 9. September 2016 (Datum des Poststempels)
 

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