Kommission gegen Rassismus ruft zu Wachsamkeit auf

Die Schweiz dürfe kein Empfangsort für extremistische Gruppen sein, die rassendiskriminierende Gesinnungen verbreiten und zu Hass aufrufen, schreibt die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) mit Blick auf das Konzert rechtsextremer Bands in Unterwasser vom 15. Oktober.

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Das Konzert im Kanton St. Gallen, an dem rund 5000 Personen teilnahmen, wurde von verschiedenen Bewegungen organisiert, deren Existenz und Aktionen im Rassenhass begründet sind. Obschon die Rassismusprävention nicht die Vorzensur beinhaltet, erachtet es die EKR als zentral, dass die Schweizer Behörden aller Ebenen die erforderlichen Kontrollen, welche an die Erteilung einer Bewilligung im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens geknüpft sind, durchführen.

Wichtig sei ebenfalls, dass die Behörden in der Lage sind, die Einhaltung der Rassismusstrafnorm an öffentlichen Veranstaltungen zu überprüfen, oder allenfalls die nötigen Massnahmen ergreifen, um jeglichen Gesetzesverstoss der Justiz melden zu können. Mit Blcik auf das Konzert in Unterwasser sieht die EKR einen grossen Klärungsbedarf hinsichtlich der Mittel zur Verhinderung oder – bei Gesetzeswidrigkeit – zur Sanktionierung solcher Anlässe.

 

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