Aargau nimmt Kulturlasten unter die Lupe

Der Regierungsrat bekennt sich zum interkantonalen Kulturlastenausgleich als Teil des neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA). Er strebt aber auf dem Verhandlungsweg eine Verbesserung der geltenden Kulturlastenvereinbarung an.

Foto: Martin Abegglen/flickr commons

Der Kanton Aargau überweist laut seiner Medienmitteilung seit 2010 rund 5,9 Millionen Franken an die Kantone Zürich und Luzern für die Leistungen überregionaler Kultureinrichtungen, die auch von Aargauerinnen und Aargauern in Anspruch genommen werden. In seiner Stellungnahme zu einer Motion des Grossen Rats, die den Austritt aus der Kulturlastenvereinbarung verlangt, erinnert der Regierungsrat daran, dass der Kulturlastenausgleich ein Teil des NFA ist, bei welcher der Kanton Aargau zu den Empfängerkantonen gehört.

Gemäss Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) sind die Kantone verpflichtet, den Kulturlastenausgleich über interkantonale Vereinbarungen zu regeln. Ähnliche Vereinbarungen gibt es in der Ostschweiz oder zwischen den beiden Basel. Der Regierungsrat steht zu den Pflichten des Kantons Aargau im Rahmen des NFA und lehnt deshalb einen ersatzlosen Austritt, wie dies mit der Motion verlangt wird, ab.

Der Regierungsrat bemängelt jedoch, dass ein kohärentes System zum Ausgleich über alle Kantone hinweg fehlt und die Beitragskantone keine institutionalisierte Mitsprachemöglichkeit in Bezug auf jene Faktoren beanspruchen, welche die anrechenbaren Kosten beeinflussen.

Die interkantonale Kulturlastenvereinbarung legt fest, dass diese unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren auf das Ende jeder Abgeltungsperiode gekündigt werden kann. Die aktuelle Abgeltungsperiode dauert von 2016 bis 2018. Sollte der Grosse Rat die Motion überweisen, müsste eine Kündigung demnach bis zum 31. Dezember 2016 erfolgen.
 

Das könnte Sie auch interessieren