Bündner Kulturförderung wird revidiert

Die Kommission für Bildung und Kultur des Kantons Graubünden hat die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes vorberaten. Umstritten sind unter anderem die Beiträge an die Musikschulen. Zudem hat der Kanton ein neues Portal zu audiovisuellen Dokumenten aufgeschaltet.

Foto: Philip Newton/flickr.com

Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat laut der Mitteilung des Kantons die Botschaft der Regierung zur Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes behandelt. Die Kommission sei einstimmig auf die Vorlage eingetreten und habe den Gesetzesentwurf – mit zahlreichen Änderungsanträgen – zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Zum Gesetzesentwurf sind zahlreiche Mehr- und Minderheitsanträge eingegangen. Umstritten waren insbesondere «die Erhöhung der Kantonsgelder für die Kultur mittels eines Rahmenkredits, die Beiträge an die Musikschulen, die Art und Weise der Behandlung des Kulturförderungskonzepts, die Aufgabenzuteilung an die Gemeinden oder Regionen, die Stellung der Kulturkommission auf Gesetzesstufe sowie die soziale Sicherheit für Kulturschaffende».

Mehrheitlich unbestritten blieben die Verbesserung der finanziellen Situation der Museen und regionalen Kulturinstitutionen und die damit angestrebte Planungssicherheit. Zudem kamen aus der Mitte der Kommission noch weitere Anträge, welche eine Besserstellung der Kultur und der Kulturschaffenden in einzelnen Bereichen bezwecken.

Das Amt für Kultur macht zudem mehr als 25’000 elektronische Datensätze über Sammlungsobjekte online verfügbar: In der Kantonsbibliothek wurden 6500 Filme, Videos und Tondokumente und über 360’000 Katalogangaben digitalisiert. Die Daten erlauben neu eine umfassende Information und Kommunikation über wichtige Kulturgüter.

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