Soziale Sicherheit im Fokus des Nationalen Kulturdialogs

Der Nationale Kulturdialog hat den Stand seines Arbeitsprogramms für die Periode 2016 bis 2020 diskutiert. Neu wird er die Koordination der Tanzförderung in der Schweiz sowie die Verbesserung der Sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden bearbeiten.

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Das Arbeitsprogramm 2016-2020 des Nationalen Kulturdialogs wurde im April 2016 verabschiedet. Es enthält zehn kulturpolitische Themen, die durch den Bund, die Kantone, die Städte und die Gemeinden gemeinsam bearbeitet werden. Zu den prioritären Themen gehören die Literaturförderung, die Museumspolitik, die Denkmalpflege, die kulturelle Teilhabe und die Leseförderung. Ziel ist es, in diesen Bereichen gemeinsamen Herausforderungen durch eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination zu begegnen.

Bei Finanzhilfen (zum Beispiel Preise oder Werkbeiträge) an einen Kulturschaffenden überweisen das Bundesamt für Kultur und Pro Helvetia seit dem 1. Januar 2013 12 Prozent der Finanzhilfe an die Pensionskasse respektive an die Säule 3a dieser Person. Der Anteil von 12 Prozent wird je zur Hälfte durch den Kulturschaffenden und durch das Bundesamt für Kultur respektive Pro Helvetia finanziert

Das könnte Sie auch interessieren