Schwyzer Lotteriefonds-Gelder für Zentrumskultur

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz möchte den Kulturlastenausgleich künftig mit Hilfe von Lotteriefonds-Geldern abgelten. Die eigenen kantonalen Kulturförderaufgaben sieht er dabei nicht gefährdet.

Luzerner Theater. Foto: Ingo Hoehn/dphoto.ch

Die Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 2003 regelt den Kulturlastenausgleich zwischen den Kantonen Zürich, Luzern, Aargau, Zug, Uri und Schwyz. Der Kantonsrat des Kantons Schwyz hat 2005 den Beitritt zu dieser Vereinbarung beschlossen. Als überregionale Kultureinrichtungen gelten in Zürich das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus, in Luzern sind es das Kunst- und Kongresshaus (KKL), das Luzerner Theater und das Luzerner Sinfonieorchester.

Im Verlauf der ersten Abrechnungsperiode (2010-2012) hatte der Schwyzer Kantonsrat im September 2011 eine Motion für erheblich erklärt, die forderte, die Vereinbarung zu kündigen. Regierung und Kantonsrat sprachen sich 2013 schliesslich aber gegen einen Austritt aus der Vereinbarung ab. Neu plant der Regierungsrat, den Kulturlastenausgleich in der bisherigen Höhe von zwei Millionen Franken mit freiwilligen Mitteln aus dem Lotteriefonds zu finanzieren.

Als Antwort auf eine Interpellation erklärt der Regierungsrat nun, dass der «allfällig zusätzliche Aufwand für den Kulturlastenausgleich in der Höhe von aktuell rund 1,8 Millionen Franken eigene kantonale Kulturprojekte nicht beeinträchtigen würde». Nach dem heutigen Wissensstand seien die Zahlungen für die Kulturförderung in einem Zeithorizont von zehn Jahren nicht gefährdet. Der Regierungsrat berkräftigt zudem, dass er im Bereich der Kulturförderung keine Objekt-, sondern ausschliesslich Projektförderung betreibe und dies auch in Zukunft so halten wolle.

Die ganze Interpellationsantwort:
https://www.sz.ch/public/upload/assets/28444/I_Kultureinrichtungen.pdf

 

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