Neues Verrechnungsmodell für Konzertveranstalter

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt führt ein neues einheitliches Verrechnungsmodell für die öffentlichen Sicherheitskosten bei Sport- und Konzertveranstaltungen ein.

Foto: Stephen Woods/flickr

Die Verrechnung orientiert sich nicht mehr wie bisher am Zuschaueraufkommen, sondern an den tatsächlich geleisteten Einsatzstunden der staatlichen Dienstleister. Wie bisher keine  Kosten verrechnet werden kantonalen und Swisslos-Fonds-unterstützten Grossveranstaltungen wie der Fasnacht, Em Bebbi sy Jazz oder dem Jugendkulturfestival.

Weiteren Sport- und Konzertveranstaltungen werden die Hälfte der Kosten übertragen und weiteren Grosveranstaltungen sämtliche Kosten. Um das neue Verrechnungsmodell einzuführen, hat der Regierungsrat die Verordnung betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt, der Verordnung über die von der Feuerwehr zu erhebenden Gebühren sowie der Verordnung über die von der Sanität Basel zu erhebenden Gebühren geändert.

Die Neuregelung ist vor allem von den Aktivitäten des FC Basel motiviert. Während sie für Konzert- und andere Veranstalter wenig Auswirkungen hat, bringt sie dem Fussballclub etwa eine Verdoppelung seiner Abgaben an die kantonalen Sicherheitsbehörden von heute rund einer auf neu rund zwei Millionen Franken pro Jahr.
 

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