Kanton Schwyz verlagert Kulturlastenausgleich

Das Stimmvolk des Kantons Schwyz hat entschieden, die Beiträge des Kantons an die Kultureinrichtungen in Luzern und Zürich ab 2022 nicht mehr über das reguläre Budget zu bestreiten, sondern dafür Gelder des Lotteriefonds zu verwenden.

Foto: Patrick Nouhailler/flickr.com

Die Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen ist mit einem Stimmenverhältnis von 26 926 Ja (55,88 Prozent) zu 21 258 Nein (44,12 Prozent) gutgeheissen worden. Die am stärksten nach Zürich orientierten Gemeinden Feusisberg, Wollerau und Freienbach erreichten die höchsten Zustimmungen von über 60 Prozent. Abgelehnt wurde die Vorlage in den Gemeinden Schwyz und Innerthal.

Im Rahmen eines Entlastungsprogramms hat der Regierungsrat dem Kantonsrat ein Massnahmenpaket von Aufgabenverzichten, Leistungsreduktionen und Lastenverschiebungen vorgelegt. Eine der Massnahme: Leistungen im Bereich Kulturlastenausgleich sollten künftig aus Mitteln des Lotteriefonds statt aus dem allgemeinen Staatshaushalt beglichen werden. Um dies zu ermöglichen, beantragte  der Rat einen Austritt aus der Kulturlastenvereinbarung auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin per Ende 2021.

Mit der Kündigung der Kulturlastenvereinbarung fällt die gesetzliche Verpflichtung des Kantons zum finanziellen Ausgleich der überregionalen Kulturlasten weg. Er kann somit seine Erfolgsrechnung in der Grössenordnung von rund 1.8 Millionen Franken jährlich entlasten. Kulturschaffende befürchten allerdings, dass damit für die kantonale Kulturförderung aus dem Lotteriefonds weniger Mittel zur Verfügung stehen werden.

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