St. Gallen mit revidiertem Kulturfördergesetz

Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen schreibt auch 2018 Werkbeiträge und Atelieraufenthalte in Rom und neu in Berlin für Kulturschaffende aus, auf Basis eines neuen Gesetzes

Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz in Berlin. Foto: Schwittus/wikimedia commons

Das total revidierte Kulturförderungsgesetz, das am 1. Januar 2018 gemeinsam mit dem neuen Kulturerbegesetz in Kraft tritt, verankert die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton im Sinn der heutigen Praxis, klärt die kantonale Schwerpunktförderung mittels kantonaler Kulturstandorte (zum Beispiel Lokremise St.Gallen, Schloss Werdenberg) und schreibt die Förderinstrumente und -grundsätze des Kantons fest, darunter auch Kantonsbeiträge zur direkten Förderung von Kulturschaffenden.

Wie bisher ist die Höhe der Werkbeiträge auch in der aktuellen Ausschreibung flexibel gehandhabt, kann 10’000 Franken, 20’000 Franken oder 30’000 Franken betragen und wird durch die Kulturschaffenden selber festgelegt. Insgesamt stehen für die Werkbeiträge maximal 260’000 Franken zur Verfügung.

Die Kulturwohnung in Rom wird neu in einem zweijährigen Turnus gemeinsam mit dem Kanton Graubünden und dem Fürstentum Liechtenstein ausgeschrieben. Als Gegenleistung seitens Liechtenstein kann die Kulturförderung des Kantons St.Gallen für drei Monate jedes zweite Jahr eine Kulturwohnung in Berlin anbieten. Graubünden zahlt für die sechsmonatige Nutzung der Rom-Wohnung einen entsprechenden Beitrag.

Bewerbungen nimmt das Amt für Kultur bis am 20. Februar 2018 entgegen. Die definitiven Entscheide über die Vergabe der Werkbeiträge und Atelieraufenthalte folgen im Mai 2018. Die detaillierten Informationen und das Anmeldeformular sind über die Webseite www.kultur.sg.ch erhältlich oder können telefonisch angefordert werden, ebenso der Förderleitfaden 2018 (Amt für Kultur, St.Leonhard-Strasse 40, 9001 St.Gallen, 058 229 43 29).

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