Freiburger Konsequenzen aus Bundesgerichtsentscheid

Ein Bundesgerichtsentscheid zu einer Beschwerde Thurgauer Eltern hat zur Folge, dass auch die Freiburger Gemeinden die Kosten des Schulmaterials sowie die Kosten der kulturellen und sportlichen Aktivitäten, welche die Schulen den Schülerinnen und Schülern anbieten, alleine tragen.

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Aufgrund einer Beschwerde von Eltern gegen eine Bestimmung des Volksschulgesetzes des Kantons Thurgau hat das Bundesgericht kürzlich klargestellt, wie die in Artikel 19 der Bundesverfassung verankerte Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichts auszulegen ist. So hat es unterstrichen, dass alle notwendigen und unmittelbar dem Unterrichtszweck dienenden Mittel den Schülerinnen und Schülern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen.

Für den Kanton Freiburg bedeutet dies laut seiner Mitteilung, dass die Gemeinden künftig die gesamten Kosten des Schulmaterials sowie sämtliche Kosten für Exkursionen, kulturelle Besichtigungen, Sporttage, Projektwochen und die im Rahmen der schulischen Aktivitäten organisierten Schullager übernehmen müssen. Lediglich die Verpflegungskosten dürfen künftig den Eltern in Rechnung gestellt werden und zwar auch nur höchstens 16 Franken pro Tag.

Nebst Schullagern sind auch sämtliche kulturellen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler betroffen: Besuche von Museen, Ausstellungen, Denkmälern, Aufführungen, Theaterstücken, Filmvorführungen oder Konzerten, kreative gestalterische Aktivitäten, da die damit verbundenen Kosten (Transport, Betreuung, Eintritt, benötigtes Material und so weiter) künftig ausschliesslich von den Gemeinden getragen werden müssen.

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