Angriff auf deutsche Künstlersozialabgabe erfolglos

Eine vom Bund der Steuerzahler unterstützte Beschwerde bezüglich der Rechtmässigkeit der Künstlersozialabgabe aus dem Jahr 2015 ist vom deutschen Bundesverfassungsgericht einstimmig abgelehnt worden. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Dr. Ronald Kunze/wikimedia commons

Die Künstlersozialabgabe sichert zusammen mit dem Beitrag der Versicherten und einem Bundeszuschuss die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der über die Künstlersozialkasse versicherten freiberuflichen Künstler und Publizisten. Sie fällt laut der Mitteilung des Deutschen Kulturrates an, wenn Unternehmen mit freiberuflichen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten.

In diesem Jahr beträgt die Künstlersozialabgabe 4,2 Prozent der von den Unternehmen an freiberufliche Künstler und Publizisten gezahlten Honorare. Der Abgabesatz konnte damit erneut gesenkt werden, was auch mit der kontinuierlichen Prüfung der Unternehmen im Rahmen der turnusgemäßen Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung zurückzuführen ist. Sie führe dazu, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen ihrer Verpflichtung nachkommen, schreibt der Deutsche Kulturrat weiter.

Im Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD werde die grosse Bedeutung der Künstlersozialversicherung ebenfalls unterstrichen, erklärt dazu Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Obskur bleibe, bei dem Versuch die Künstlersozialabgabe beim Bundesverfassungsgericht anzufechten, aber die Rolle des Bundes der Steuerzahler, der letztlich mit dieser Aktion die Privatwirtschaft auf Kosten des Steuerzahlers habe entlasten wollen. Hätte das Bundesverfassungsgericht die Künstlersozialabgabe für verfassungswidrig erklärt, hätte der Staat mit Steuermitteln die gerissene Lücke bei der Finanzierung der Künstlersozialversicherung schliessen müssen, die Künstlerinnen und Künstler seien wegen ihres extrem geringen Einkommens dazu nicht in der Lage.

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