Neue Impulse für die Thurgauer Musikszene

Der Thurgauer Regierungsrat hat das umfassend überarbeitete Kulturkonzept des Kantons für die Jahre 2019 bis 2022 genehmigt. Jährlich fliesst über eine Million Franken mehr aus dem Lotteriefonds in die Kultur, auch für die Thurgauer Musikszene.

Gefördert wurde u.a. das Ensemble Cartusia in der Kartause Ittingen. Foto: Waldteufel/fotolia.com

Mit der neuen Fassung des Kulturkonzeptes setzt der Kanton drei Entwicklungsziele in der Kulturförderung, die für den Thurgau wichtige kulturelle Impulse aufgreifen und eine nachhaltige Kulturförderung ermöglichen. Dies sind die Umsetzung der Museumsstrategie für die kantonalen Museen, die stärkere Vernetzung der Veranstalterinnen und Veranstalter im Kulturbereich sowie neue Impulse für die Thurgauer Musikszene. Diese Entwicklungsziele sollen die stärkere Vernetzung fördern und zu Kooperationen anregen.

Eine Vielzahl an aktiven Ensembles und Organisationen veranstaltet im Kanton Konzerte, Musikreihen und Festivals. Innovative Projekte seien jedoch eher rar und genreübergreifende Vorhaben oder solche, die neue Synergien schaffen, gebe es nur vereinzelt, schreibt der Kanton. Der Schwerpunkt soll deshalb zu mehr Austausch und Kooperationen über die Genregrenzen hinweg anregen und der Thurgauer Musiklandschaft neue Impulse geben.

Der Wunsch nach stärkerer Vernetzung im dezentral orientierten Kanton ist den Kulturschaffenden und Organisationen ein besonderes Anliegen. Mit diesen wurden im Vorfeld Gesprächsrunden veranstaltet, um Anregungen und Ideen aufzunehmen sowie Anliegen an die kantonale Kulturförderung zu klären.

Mit dem neuen Kulturkonzept werden voraussichtlich jährlich über eine Million Franken mehr aus dem Lotteriefonds fliessen. Insgesamt erhöhen sich die geplanten Beiträge für die Jahre 2019 bis 2022 von bisher jährlich 9’746’000 Franken auf 10’791’000 Franken. Die jährlichen Beiträge für Leistungsvereinbarungen nehmen aufgrund zahlreicher Erhöhungen von bisher 2’646’000 Franken auf neu 3’091’000 Franken zu.

Das neue Kulturkonzept gilt vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2022. Alle Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Trägerschaften werden ebenfalls für diese Zeitdauer abgeschlossen. Neu sind sämtliche Kriterien für die Beitragsgewährung zur Vereinfachung für die Gesuchstellenden direkt online abrufbar unter www.kulturamt.tg.ch.
 

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