Vernehmlassung zum Basler Kulturvertrag

Die beiden Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft legen den neuen Kulturvertrag gemeinsam zur öffentlichen Vernehmlassung vor. Der Vertrag regelt die Abgeltung des Kantons Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt für kulturelle Zentrumsleistungen ab 2022.

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Die gleichzeitig veröffentlichten Vorlagen an den Grossen Rat Basel-Stadt und an den Landrat Basel-Landschaft erläutern weitere Verhandlungsergebnisse und die geplante Umsetzung des neuen Kulturvertrags sowie weitere Massnahmen im Bereich der Kulturförderung im Kanton Basel-Landschaft.

Wie im bisherigen Kulturvertrag sind die Mittel aus dem Kanton Basel-Landschaft zweckgebunden für kulturelle Zentrumsleistungen im Bereich des professionellen zeitgenössischen Kulturschaffens. Die aus den Abgeltungen begünstigten Institutionen müssen nachweislich eine regionale Ausstrahlung besitzen, einen regulären Betriebsbeitrag des Kantons Basel-Stadt erhalten und ein eigenes Ensemble oder Orchester beschäftigen oder per Leistungsauftrag des Kantons Basel-Stadt Koproduktionspartner und Spielstätte für regionale Ensembles und Compagnies sein.

Die regionale Ausstrahlung wird per Erhebung des Publikumsaufkommens belegt. Es werden künftig die drei Institutionen mit den meisten Besucherinnen und Besuchern aus dem Kanton Basel-Landschaft berücksichtigt. Der gesamthafte Betriebsbeitrag, den diese drei Institutionen erhalten, erhöht sich nicht. Vielmehr verringert sich der baselstädtische Anteil am Betriebsbeitrag dieser drei Institutionen entsprechend der Erhöhung der Beiträge aus der Abgeltung des Kantons Basel-Landschaft.

Die dadurch frei werdenden Mittel werden innerhalb des Kulturbudgets des Kantons Basel-Stadt so umgelagert, dass alle Institutionen, die heute aus der Kulturvertragspauschale (bestehender Kulturvertrag) begünstigt werden, in derselben Höhe wie bisher unterstützt werden. Für den Kanton Basel-Stadt resultieren aus dieser Verschiebung weder Mehrkosten noch Einsparungen. Die Angleichung an bestehende Modelle von Abgeltungen kultureller Zentrumsleistungen ermöglicht eine transparente Verteilung der Mittel auf der Basis von objektiven Kriterien und eine Vergleichbarkeit.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft strebt laut der Medienmitteilung zusätzlich «ein verstärktes Engagement bezüglich der kulturellen Infrastruktur und eine Stärkung der Projekt- und Produktionsförderung im Kanton Basel-Landschaft an». Er legt mit der Landratsvorlage ein Konzept für die zeitgenössische Kunst- und Kulturförderung vor. Dieses umfasst finanzielle und strukturelle Massnahmen in verschiedenen Förderbereichen. Vorgesehen sind unter anderem eine Erhöhung der Mittel für Institutionen im Kanton Basel-Landschaft sowie eine Stärkung der Förderkredite in mehreren Bereichen der basellandschaftlichen Kulturförderung.

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