Fortschritte beim EU-Urheberrecht

Die EU-Staaten haben sich mehrheitlich auf einen Richtlinienentwurf verständigt, mit dem sie in die weiteren Verhandlungen zur EU-Richtlinie für das Urheberrecht gehen wollen. Grundlage für die Einigung war ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich.

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Die letzte Verhandlungsrunde war abgesagt worden, nachdem elf von 28 EU-Ländern sich gegen den von Rumänien vorgelegten Kompromissvorschlag ausgesprochen hatten. Neben Artikel 11, der die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechtes für Presseverleger vorsieht, gilt besonders Artikel 13 als umstritten. Er soll Plattformen dazu verpflichten zu prüfen, ob das Hochladen der jeweiligen Inhalte gegen Urheberrechte verstösst.

Der nun erzielte Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich nimmt Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro und unter fünf Millionen Nutzer im Monat haben, von den Regelungen des Artikel 13 aus. Neben dem Deutschen Musikrat und dem Landesmusikrat NRW befürworten zahlreiche weitere Kulturverbände die Verabschiedung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt.

Sollten die weiteren Verhandlungen mit dem Europaparlament und der EU-Kommission erfolgreich verlaufen, könnte die Richtlinie noch vor der Europawahl im Mai verabschiedet werden. Der Deutsche Musikrat begrüsst die Einigung der EU-Mitgliedsstaaten.

 

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