Deutsche Orchester erhöhen Löhne

Der Deutsche Bühnenverein auf Arbeitgeberseite und die Künstlergewerkschaften haben sich auf die Übertragung von Lohnabschlüssen des öffentlichen Dienstes auf detaillierte Lohnanpassungen für die Beschäftigten an Theatern und Orchestern geeinigt.

Foto: stadtratte / stock.adobe.com (Ausschnitt)

An Stadttheatern steigen die Löhne ─ angelehnt an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ─ rückwirkend zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und ab 1. März 2020 nochmal um 1,06 Prozent. Für die künstlerisch Beschäftigen an Staatstheatern werden die Vergütungen mit Bezug auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) rückwirkend ab 1. Januar 2019 um 3,17 Prozent, mindestens aber um 100 Euro erhöht, und ab 1. Januar 2020 um weitere 3,17 Prozent, mindestens aber um 90 Euro.

Die Vergütungserhöhungen an Landesbühnen richten sich danach, welchem der genannten Tarifbereiche die jeweilige Landesbühne zugeordnet ist. Da Hessen kein Mitglied mehr in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist, einigten sich die Tarifparteien für die Hessischen Staatstheater, das Theater Giessen und das Theater Marburg auf die Anwendung der TV-L-Regelungen. Ab 1. Februar 2020 gilt dann auch für diese Theater der weitere Erhöhungsschritt des Tarifbereichs TV-L.

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