Kontinuität in der Schweizer Kulturpolitik

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Botschaft über die Förderung der Kultur für die Periode 2021-2024 eröffnet. Bis am 20. September kann man zur neuen Kulturbotschaft Stellung nehmen.

Der Bundesrat fasst in seiner heutigen Medienmitteilung die wichtigsten Punkte aus der neuen Kulturbotschaft zusammen: Die drei «Handlungsachsen – kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Kreation und Innovation – werden für die Periode 2021-2024 beibehalten.» Für die Umsetzung des zur Vernehmlassung vorgelegten Entwurfs seien 942,8 Millionen Franken vorgesehen, was einer Mittelaufstockung von 35.4 Millionen Franken entspreche.

Im Bereich «kulturelle Teilhabe» solle das Programm «Jugend und Musik» konsolidiert werden. In Zusammenarbeit mit den Kantonen und mit Musikorganisationen werde der Bundesrat eine musikalische Begabtenförderung einführen. Im Bereich «gesellschaftlicher Zusammenhalt» würden die schulischen Austauschaktivitäten zwischen den Sprachgemeinschaften verstärkt und ein Austauschprogramm für Lehrpersonen eingerichtet. Im Bereich «Kreation und Innovation» solle schliesslich die Kooperation zwischen Kultur und Wirtschaft fortgesetzt werden.

Zudem setze der Bundesrat neben der Kontinuität einen besonderen Schwerpunkt auf die Digitalisierung. Der digitale Wandel beeinflusse sämtliche Bereiche und Institutionen der Kultur in Bezug auf Produktion, Vermittlung und Erhaltung.

In der Förderperiode 2021-2024 solle die Zusammenarbeit mit den Kantonen, Städten und Gemeinden im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs fortgeführt werden. Der Bund wolle sich zudem für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Kulturbereich und für eine angemessene Entlöhnung der Kulturschaffenden einsetzen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 20. September 2019. Der Entwurf der Kulturbotschaft wird am Treffen der Parlamentarischen Gruppe Musik vom 5. Juni in Bern vorgestellt.
 

Link zur Kulturbotschaft 2021-2024

Die Botschaft kann von dieser Seite heruntergeladen werden:

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75271.html

 

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