Gegenvorschlag zum Zürcher Musikschulgesetz

Die Kommission für Bildung und Kultur des Zürcher Kantonsrats lehnt die kantonale
Volksinitiative für ein neues Musikschulgesetz ab, unterbreitet dem Rat jedoch einen
Gegenvorschlag, der nach Ansicht der Zürcher Musikschulen die Anliegen der Initianten in weiten Teilen aufgreift.

Detail vom Portal des Zürcher Rathauses (Ostseite). Foto: Sidonius (s. unten)

Die Kommission (KBIK) schlägt mit zehn Prozent eine höhere Kostenbeteiligung des Kantons vor als der Regierungsrat, der mit drei Prozent «an den völlig unangemessenen heutigen Beiträgen» habe festhalten wollen, schreiben die Zürcher Musikschulen. Noch in einem weiteren Punkt weiche die KBIK vom Vorschlag des Regierungsrates ab: Die Vorbereitungskurse auf das Musikstudium (PreColleges), die seit Jahren von den Musikschulen angeboten werden, sollten zwar mit den Fachhochschulen koordiniert, nicht jedoch unter deren Regie durchgeführt werden. Das erhöhe die Vielfalt des Angebots.

Wenig erfreut sind die Initianten über die Plafonierung der Elternbeiträge bei 50 Prozent, also deutlich über dem heutigen Durchschnitt. Damit bestehe die Gefahr, dass die Elterntarife von Gemeinde zu Gemeinde weiter auseinanderdrifteten.
 

Foto: Sidonius / wikimedia commons GFDL

Das könnte Sie auch interessieren