Zürcher Kommission lehnt Musikschulgesetz ab

Die Kommission für Bildung und Kultur des Zürcher Kantonsrates lehnt eine Volksinitiative für ein Musikschulgesetz mit elf zu vier Stimmen ab und unterstützt im Gegenzug einstimmig einen von ihr erarbeiteten Gegenvorschlag.

Zürcher Rathaus. Nachweis s. unten

Das Gesetz regelt Ziel und Aufgaben der Musikschulen sowie die organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen und sichert so die musikalische Bildung ausserhalb der Volksschule. Das von den Initianten eingebrachte Musikschulgesetz vermochte die Kommission nur teilweise zu überzeugen, weil einige Bestimmungen interpretationsbedürftig waren und andere wichtige Teilfragen gänzlich fehlten. Zudem erachtete die Kommissionsmehrheit den vorgeschlagenen Kantonsbeitrag gemäss Volksinitiative von 20 Prozent – heute sind es 3 Prozent – als zu hoch.

Die Kommissionsmehrheit entschied sich schliesslich gegen die Stimmen von SP, Grüne, AL und EVP für einen Kantonsbeitrag von 10 Prozent und gleichzeitig Elternbeiträge, die in der Summe maximal 50 Prozent der Betriebskosten decken sollen. Die restlichen Kosten gehen zulasten der Gemeinden.

Bezüglich Ziel und Aufgaben der Musikschulen sowie der Kriterien, die für die Anerkennung durch den Kanton notwendig sind, orientiert sich das neue Gesetz weitgehend an der bisherigen Praxis und an einer möglichst grossen Gemeindeautonomie. Die Musikschulen sollen ein Mindestangebot bereitstellen und bezüglich eines weitergehenden Angebots regional zusammenarbeiten.

Die Leistungen der Musikschulen umfassen alle Stufen von der musikalischen Grundbildung bis hin zu Vorbereitungskursen auf ein Musikstudium für besonders talentierte Schülerinnen und Schüler, letzteres in Koordination mit den Fachhochschulen. Eine Minderheit (SVP und teilweise FDP) würde den Musikschulen hinsichtlich ihrer Marktpositionierung noch mehr Freiheiten gewähren, beispielsweise in Bezug auf die Ausbildungsanforderungen an Musiklehrpersonen, und stellt dazu mehrere Änderungsanträge. Eine Minderheit (FDP) verlangt anstelle einer Kann-Formulierung im Ermessen der Gemeinde eine gesetzliche Verpflichtung für die finanzielle Beteiligung der Eltern, ebenso Präzisierungen, was die Zusammensetzung der anrechenbaren Betriebskosten betrifft.

Eine Minderheit (SP, Grüne, AL, EVP) möchte die finanziellen Rahmenbedingungen zugunsten der Musikschulen grosszügiger gestalten, indem ein Kantonsbeitrag von 20 Prozent und Elternbeiträge zur Deckung von maximal 43 Prozent der Betriebskosten beantragt werden. SP und AL unterstützen auch die Volksinitiative.

Foto: bagal / pixelio.de

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