Spartenübergreifende Auslandsstipendien

Das Amt für Kultur des Kantons Bern schreibt die Auslandstipendien für die Aufenthalte 2021 zum ersten Mal spartenübergreifend aus. Damit können sich Kulturschaffende statt wie bisher alle fünf Jahre neu jedes Jahr für ein Auslandstipendium bewerben, je nach ihrer Schaffensperiode und Lebenssituation.

Foto: MEAX on Unsplash

Die Ausschreibung 2020 (Aufenthalt 2021) richtet sich an professionelle Berner Kulturschaffende mit überzeugendem Leistungsausweis und jeden Alters der Sparten Design, Kunst, Fotografie, Architektur, Literatur, Musik, Theater und Tanz. Davon ausgenommen sind Filmschaffende, für die jährlich zwei Weiterbildungsstipendien ausgeschrieben werden.

Der Kanton Bern verfügt über Ateliers und Studios in New York, Berlin (im Zweijahresrhythmus) und Paris. Die mehrmonatigen Auslandstipendien umfassen Wohn- und Arbeitsräume sowie einen Beitrag an die Lebenshaltungs- und Reisekosten. Die Kulturschaffenden erhalten die Möglichkeit, während einigen Monaten in einem anderen Kontext zu arbeiten, neue Impulse zu erhalten und sich mit der jeweiligen lokalen Kulturszene und oft auch darüber hinaus international zu vernetzen.

Eine Jury aus Delegierten der kantonalen und interkantonalen Kulturkommissionen sowie dem Fachausschuss der Berner Design Stiftung evaluiert jeweils die Bewerbungen. Die detaillierte Ausschreibung gibt Auskunft über die Bewerbungskriterien und Zulassungsbedingungen.
 

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