Baselbiet unterstützt Kulturunternehmen

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat Beschlüsse zur Umsetzung der Covid-Verordnung Kultur des Bundesrats gefasst. Ab sofort können Kulturschaffende und Kulturunternehmen beim Kanton Gesuche für Ausfallentschädigungen und Darlehen stellen.

Kulturhaus in Liestal. Foto: I, Parpan05 – Nachweis siehe unten

Für die Massnahmen im Kulturbereich stellt der Bundesrat finanzielle Mittel im Umfang von 280 Millionen Franken zur Verfügung. Gemäss Verteilschlüssel des Bundes werden dem Kanton Basel-Landschaft 4,051 Millionen Franken zugesprochen. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kanton Mittel in derselben Höhe bereitstellt. Im Baselbiet stehen somit insgesamt 8,102 Millionen Franken bereit.

Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und gewinnorientierte Kulturunternehmen ohne Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sowie Kulturschaffende können auf Gesuch Ausfallentschädigungen von maximal 80 Prozent des finanziellen Schadens erhalten, welcher mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen und Projekten oder mit Betriebsschliessungen verbunden ist und durch staatliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verursacht wurde. Die Umsetzung der Massnahmen und die Gesuchsbearbeitung geschehen in enger partnerschaftlicher Koordination mit dem Kanton Basel-Stadt. Dies gilt insbesondere bei Gesuchen, welche mit den bikantonalen Fachausschüssen BS/BL in Verbindung stehen.

Für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen sieht der Bundesrat ferner rückzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung der Liquidität vor, sofern diese infolge staatlicher Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gefährdet ist. Die Darlehen belaufen sich auf höchstens 30 Prozent der Erträge des Kulturunternehmens, abzüglich Subventionen der öffentlichen Hand. Sie können nach einem vorgängigen Beratungsgespräch mittels Gesuch bei kulturelles.bl beantragt werden.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde die Verleihung der Kulturpreise 2020 des Kantons Basel-Landschaft verschoben. Die Kulturpreisverleihung wird zu einem späteren Zeitpunkt in anderer Form durchgeführt. Kulturelles.bl wird zu gegebener Zeit informieren. Die Kulturpreisverleihung 2021 findet – wie für dieses Jahr vorgesehen – in Oltingen statt.

Mehr Infos: www.kulturelles.bl.ch/corona
 

Bildnachweis

Von I, Parpan05, CC BY 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=74697182

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