Kanton Bern setzt Covid-19-Verordnung um

Der Berner Regierungsrat hat die nationale Vollzugsverordnung zur Covid-19-Verordnung Kultur genehmigt. Das Amt für Kultur des Kantons Bern entscheidet ab sofort über die eingereichten Gesuche um Unterstützungsbeiträge.

Berner Rathaus, Sitz der Kantonsregierung. Foto: Peter Alder (s. unten)

Nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen können zum Erhalt ihrer Liquidität zinslose, rückzuzahlende Darlehen beim Kanton beantragen. Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmungen können Ausfallentschädigungen beantragen, welche die Kosten abfedern, die aufgrund der COVID-Massnahmen entstanden sind. Zur Orientierung wurden Übersichten und Entscheidungshilfen auf der Homepage des Amtes für Kultur/Kulturförderung des Kantons Bern publiziert. Hier können betroffene Kulturschaffende Gesuche online stellen.

Nachdem der Regierungsrat bereits am 26. März beschlossen hatte, den Bereich Kultur mit Lotteriemitteln in Millionenhöhe zu unterstützen, hat er nun einer ausserordentlichen Speisung des Kulturförderungsfonds in der Höhe von 15 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zugestimmt.
 

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