Solothurner Hilfen für die Kultur

Der Solothurner Regierungsrat hat die Umsetzung der bundesrätlichen Covid-19-Verordnung zur Kultur beschlossen. Ab sofort können Kulturunternehmen und Kulturschaffende beim Kanton zusätzliche finanzielle Hilfen beantragen.

Wendeltreppe im Rathaus Solothurn. Foto: WikimediaCommons, Nachweis siehe unten

Der Solothurner Regierungsrat hat die konkrete Umsetzung der Massnahmen beschlossen und eine Unterstützungshilfe mit einem Kostendach von maximal 3,48 Mio. Franken genehmigt. Konkret können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, die ihren Sitz im Kanton Solothurn haben, beim Kanton rückzahlbare zinslose Darlehen beantragen, um ihre Liquidität zu sichern. Selbständige Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Solothurn und Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Solothurn können Ausfallentschädigungen beantragen.

Die Unterstützungsmassnahmen sind subsidiär zu allen anderen staatlichen Leistungen in Zusammenhang mit der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Kurzarbeitsentschädigung; Arbeitslosenentschädigung; Erwerbsausfallentschädigung; Soforthilfe an Kulturschaffende, Überbrückungsfonds Kanton Solothurn). Sie decken damit den Schaden, für den keine anderweitige staatliche Ersatzleistung erfolgt und der nicht durch eine Privatversicherung gedeckt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es deshalb schwierig zu prognostizieren, inwiefern diese Form der Unterstützung und entsprechend die finanziellen Mittel im Kanton Solothurn genutzt werden.

Ab sofort können nun Anträge für zusätzliche Unterstützungsbeiträge, wenn möglich, bis Donnerstag, 30. April 2020, jedoch spätestens bis Mittwoch, 20. Mai 2020, eingereicht werden. Die entsprechenden Gesuchsformulare und Merkblätter werden unter https://corona.so.ch/bildung-kultur/kultur-und-sport aufgeschaltet.
 

Bildnachweis

Von Gestumblindi – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0,

https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=79125276

Das könnte Sie auch interessieren