Ansturm von Finanzhilfe-Gesuchen

Die Fachstelle Kultur des Kantons Zürich erlebt gegenwärtig einen eigentlichen Ansturm von Finanzhilfe-Gesuchen von Kulturschaffenden. In den letzten 20 Tagen sind bei der Fachstelle Kultur 544 Gesuche für eine Ausfallentschädigung oder Soforthilfe eingetroffen.

Foto: Nikolai Voelcker / unsplash (s. unten)

Seit rund drei Wochen können Kulturschaffende bei den kantonalen Fachstellen Kultur Unterstützungsgesuche stellen. Die beantragte Schadenssumme beträgt bereits jetzt über 42 Millionen Franken. 366 Gesuche stammen von Kulturschaffenden, 105 von gewinnorientieren und 73 von nicht gewinnorientierten Kulturunternehmen. Die Anträge stammen aus dem gesamten Kulturbereich, aus dem ganzen Kantonsgebiet, aus allen Kultursparten. Eingereicht wurden sie von Einzelpersonen, Gruppen und Unternehmen.

Die Höhe der einzelnen Anträge variiert stark und reicht vom kleinen dreistelligen bis zu siebenstelligen Beträgen. Das Total der beantragten Schadenssumme für die 544 Gesuche beträgt aktuell 42,2 Millionen Franken. Gemäss Verordnung des Bundes läuft die Eingabefrist noch bis zum 20. Mai.

Das Hilfspaket von maximal 20 Millionen Franken Ausfallentschädigungen aus dem Lotteriefonds, das der Regierungsrat des Kantons Zürich am 18. März für den Kulturbereich geschnürt hat, richtet sich ausschliesslich an nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen. Der Regierungsrat hat nun diese Woche entschieden, dem Kantonsparlament einen Nachtragskredit von 13,25 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen an gewinnorientierte Kulturunternehmen zu beantragen.
 

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