Singen nicht pauschal verbieten

Eine neue Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin verbietet Singen in geschlossenen Räumen. Unabhängig von der Grösse des Raumes und dem Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln wird damit die Arbeit von Profi- wie Amateurchören unterbunden. Der deutsche Musikrat wehrt sich.

Symbolbild: Riccardo Ferrando /stock.adobe.com

Laut Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, ist die Entscheidung des Berliner Senat nicht nur unverhältnismässig. Sie offenbare «ein erschreckendes Kulturverständnis». Der Deutsche Musikrat fordert den Berliner Senat auf, die Entscheidung zu revidieren. Singen sei elementar für die Kulturnation Deutschland und unter Wahrung der Hygienevorschriften sehr wohl in geschlossenen Räumen möglich.

Bei allem Verständnis für die hohe Verantwortungslast politischer Entscheidungen in Corona-Zeiten zeige, so Höppner weiter, dieses Beispiel einmal mehr, wie dringend notwendig die Koordination der Studienlage durch die Bundesregierung sei, damit die Bandbreite der Erkenntnisse nicht zu solchen Fehlentscheidungen führe.

Der Deutsche Musikrat hat bereits am 3. Juni 2020 in einer Pressemitteilung das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt dazu aufgefordert, gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut federführend Corona-Grundlagenforschung zur Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen zu betreiben, zu koordinieren und zur Verfügung zu stellen. Auf seiner Website stellt der Deutsche Musikrat eine Linksammlung mit Verweisen zu aktuellen Corona-Studien sowie Schutz- und Hygienekonzepte im Kulturbereich zur Verfügung.

Linksammlung:
https://www.musikrat.de/corona/hygiene-und-schutzkonzepte

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