Schulmusik darf nicht verboten werden

Die Deutsche Orchestervereinigung appelliert an die Verantwortlichen in den Bundesländern. Sie sollen im Rahmen der Corona-Vorsorge für die musikalische Bildung an Schulen auf massvolle Regelungen zu setzen.

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In einigen Bundesländern Deutschlands schreiben neu erlassene Unterrichtsverordnungen für das kommende Schuljahr ein Totalverbot des Musikunterrichtes vor, zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. Andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Berlin zeigten, dass es unter Einhaltung umsichtiger Hygienekonzepte auch anders gehe, erklärt dazu Jan-Christian Hübsch, stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung.

Langfristig negative Auswirkungen durch einen Wegfall sämtlicher musikalischer Aktivitäten im schulischen Umfeld – dazu gehören Musikunterricht und musikalische Arbeitsgemeinschaften wie Chöre oder Orchester – müssten vermieden werden.

Zudem sollte sich jegliche Form von Einschränkungen am Grundsatz der Verhältnismässigkeit messen lassen. Dazu gehören neben den allgemeinen Hygienevorschriften in Corona-Zeiten zum Beispiel Mindestraumgrössen, Mindestsicherheitsabstände und Lüftungspflichten.

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