Unterstützung für Kulturschaffende und Musikstudierende

Der Corona-Erwerbsersatz für selbständig erwerbende Kulturschaffende wird bis am 16. September verlängert und in Not geratene Musikstudierende erhalten Überbrückungshilfen über die Musikhochschulen.

Symbolbild: Claudio Schwarz@purzelbaum/unsplash.com (Link siehe unten)

Am 1. Juli, einen Tag nachdem die Taskforce Culture erneut die weitere Unterstützung des Kultursektors gefordert hat, beschloss der Bundesrat, dass die direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden weiterhin bis zum 16. September Erwerbsersatz beanspruchen können. Die Betroffenen bräuchten laut Medienmitteilung des Bundesrates keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nähmen die Auszahlung wieder auf.

Neu können Personen, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind und sich in einer Härtefallsituation befinden, diesen Erwerbsersatz auch einfordern. Bei diesen Personen ist die Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung per 1. Juni ausgelaufen. Bis die Abläufe für diese neue Leistung eingerichtet sind, brauche es noch etwas Zeit. Deshalb empfiehlt der Bundesrat, mit der Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse bis Mitte Juli zuzuwarten.

Zudem hat die Konferenz Musikhochschulen Schweiz (KMHS) bekanntgegeben, dass die Ernst von Siemens Musikstiftung in Not geratene Musikstudierende in der Schweiz, Deutschland und Österreich mit total zwei Millionen Franken unterstützt. Diese Mittel würden über einen Schlüssel direkt an die Musikhochschulen verteilt. Die Weitergabe der Unterstützungsbeiträge an Bedürftige wird von den Stipendienstellen der jeweiligen Musikhochschulen verantwortet und organisiert. Die KMHS schreibt, sie sei «sehr erfreut und dankbar, dass neben den eigenen aktuellen Anstrengungen ihrer Mitgliedshochschulen diese bedeutende Stiftung im Bewusstsein des internationalen Berufsfelds Musik agiert und gleichzeitig Studierende mehrerer Länder unterstützt.»
 

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