Ausserrhodener Ausfallentschädigungen

Bis zum 20. September können Kulturschaffende und Kulturunternehmen des Kantons Ausserrhoden beim Amt für Kultur Gesuche für Ausfallentschädigung einreichen.

Trogen, Sitz des Ausserrhodener Amtes für Kultur. Foto: Michaela Bergsteiger/stock.adobe.com

Kulturschaffende des Kantons Ausserrhoden können laut der Mitteilung des Kantons für entgangene Engagements und Aufträge ab dem 1. Juli 2020 Ausfallentschädigung beantragen. Dabei handelt es sich um Engagements und Aufträge, die bei einem normalen Kulturbetrieb zu erwarten gewesen wäre und in die Zeitperiode vom 1. Juli bis zum 31. Oktober fallen.

Die so entstandenen finanziellen Schäden werden anhand des Budgets und der Vergleichszahlen beziehungsweise Rechnungen der beiden Vorjahre plausibilisiert. Im Zusammenhang mit entgangenen Einnahmen aufgrund weniger Publikums sei zu deklarieren, welches Schutzkonzept in welcher Zeitperiode angewendet wurde. Die Ausfallentschädigungen können für Anlässe und Engagements sowie Aufträge bis 31. Oktober 2020 geltend gemacht werden.

Wichtig zu beachten ist, dass die Eingabefrist für sämtliche Anträge der 20. September 2020 ist. Verspätete Anträge könnten nicht mehr berücksichtigt werden, gibt der Kanton zu bedenken. Das Amt für Kultur empfiehlt, Gesuche nahe an der letztmöglichen Eingabefrist vom 20. September 2020 einzugeben, da es kaum möglich ist, den fortlaufend entstehenden Schaden infolge von weniger Publikum, Zusatzaufwänden oder entgangener Engagements und Aufträge im Voraus zu berechnen.

Mehr Infos: www.ar.ch/kulturfoerderung
 

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