Corona-Gesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat das Covid-19-Gesetz und die Botschaft zum Gesetz verabschiedet. Der Schweizer Musikrat freut sich darüber, dass die Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich im Gesetz festgehalten sind.

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Das Gesetz erteilt dem Bundesrat die Kompetenz, Kulturunternehmen, Kulturschaffende sowie Kulturvereine im Laienbereich weiterhin mit Finanzhilfen zu unterstützen. Es wird gegenwärtig in verschiedenen Kommissionen des National- sowie Ständerats vorbesprochen und kommt dann in der Herbstsession ins Parlament.

Der Musikrat stellt sich auf den Standpunkt, dass der Kultursektor die Annahme und eine zielgerichtete Umsetzung des Covid-19-Gesetzes braucht. Die im Gesetz vorgesehenen Mittel für die Kulturmassnahmen würden nur ausreichen, wenn die Kulturschaffenden und -unternehmen weiterhin auch von der Erwerbsausfall- und der Kurzarbeitsentschädigung mitgetragen werden.

Der Musikrat fordert überdies eine gute Versicherungslösung, damit «eine möglichst breite Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebes begünstigt wird und neue Veranstaltungen mit kalkulierbarem Risiko geplant werden können». Wünschenswert sei überdies ein besserer und vor allem frühzeitiger Einbezug der Kulturverbände auf Verwaltungsebene.

 

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