Zusätzliche Mittel für die Baselbieter Kultur

Der Baselbieter Regierungsrat hat weitere Beschlüsse zur Umsetzung der COVID-Verordnung Kultur gefasst. Er hat dabei insbesondere zusätzliche Mittel für Ausfallentschädigungen bewilligt.

Kulturhaus in Liestal. Foto: I, Parpan05 – Nachweis siehe unten

Ab sofort können Kulturschaffende und Kulturunternehmen beim Kanton Gesuche um Ausfallentschädigung für Schäden in den Monaten September und Oktober 2020 stellen.

Der Regierungsrat hat zusätzliche Mittel für Ausfallentschädigungen im Kulturbereich von 1,396 Millionen Franken bewilligt, die vom Bund verdoppelt werden. Neu steht damit insgesamt ein Betrag von 10,894 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen an Baselbieter Kulturschaffende und Kulturunternehmen zur Verfügung.

Ab sofort und bis zum 20. September 2020 können Kulturschaffende und Kulturunternehmen wieder Gesuche um Ausfallentschädigungen einreichen. Sie können dabei finanzielle Schäden geltend machen, welche mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen und Projekten oder mit Betriebsschliessungen verbunden sind und durch staatliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Oktober 2020 verursacht wurden.

Anspruchsberechtigt sind ausschliesslich Personen und Unternehmen, die zu mindestens 50 Prozent im Kulturbereich tätig sind. Dabei gilt die Definition gemäss COVID-Verordnung Kultur des Bundesrats. Deren Auslegung und Geltungsbereich werden vom Bund detailliert vorgegeben.

Gewinnorientierte Unternehmen werden vom Regierungsrat als Härtefälle behandelt, wenn sie vom Geltungsbereich der Verordnung erfasst sind und ein besonderes kulturpolitisches Interesse besteht. Der Regierungsrat hat für diese Fälle eine Obergrenze für Ausfallentschädigungen von 500’000 Franken pro gewinnorientiertem Unternehmen festgelegt. Er trägt damit der Bedeutung dieser Unternehmen für den Kulturbereich Rechnung. Gleichzeitig ist es ihm wichtig, die Verhältnismässigkeit im Rahmen der COVID-Massnahmen für die Wirtschaft zu wahren. Der Regierungsrat behandelte erste Gesuche um Ausfallentschädigungen von gewinnorientierten Unternehmen und hat Mittel für Härtefälle in der Höhe von insgesamt 38’355 Franken beschlossen.
 

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