Aarauer Überbrückungshilfen

Das Aarauer Reglement über die Überbrückungshilfe im Kulturbereich ist nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft. Gesuche können ab sofort eingereicht werden.

Foto: Ferran Feixas/unsplash.com (s. unten)

Das Reglement sieht vor, dass in Aarau wohnhafte Kulturschaffende und Vereinigungen aus dem Kulturbereich mit Sitz in Aarau, welche durch die COVID-19- Beschränkungen in Not geraten sind, finanzielle Hilfe bei der Stadt Aarau beantragen können. Dies gilt rückwirkend ab 13. März und bis 31. Dezember 2020. Für die Überbrückungshilfe stehen insgesamt 40‘000 Franken zur Verfügung. Nebst der subsidiären Leistung von Erwerbsausfallersatz werden unter gewissen Voraussetzungen auch die Grundgebühren für die kulturelle Nutzung von öffentlichen Räumen und Plätzen erstattet.

Für Gesuche zum Erwerbsausfallersatz sind neben der schriftlichen Begründung der Notlage auch der Nachweis der Gesuchstellung an die entsprechenden kantonalen und nationalen Stellen sowie deren Entscheide notwendig. Zudem müssen die Einnahmen und Ausgaben, der Vermögenssituation und die aktuelle Liquidität offengelegt werden.

Für den Erlass der Grundgebühren für die kulturelle Nutzung von öffentlichen Plätzen oder Gebäuden der Stadt ist ein Gesuch mit entsprechenden Rechnungen sowie eine Beschreibung des geplanten oder bereits durchgeführten Anlasses einzureichen.

Gesuche sind bis spätestens 31. Dezember 2020 an die Kulturstelle, Abteilung Kultur Aarau, unter kulturstelle@aarau.ch oder postalisch an Rathausgasse 1, 5000 Aarau, zu senden. Die Kulturstelle unterstützt Kulturschaffende und kulturelle Vereinigung weiterhin beratend.

Das Reglement über die Überbrückungshilfe im Kulturbereich findet sich unter folgendem Link: https://aarau.tlex.ch/frontend/versions/302

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