Walliser Soforthilfsmassnahmen

Der Walliser Staatsrat hat beschlossen neue Pauschalbeihilfen zu gewähren. Die Massnahme betrifft Personen, die weder von Suisseculture Sociale noch vom Kanton unterstützt werden konnten oder die eine Unterstützung von weniger als 13’800 Franken erhalten haben.

Symbolbild: Saxoph / stock.adobe.com

Ein Höchstbetrag von 2300 Franken pro Monat für die Zeit vom 28. Februar bis zum 31. August 2020, das heisst insgesamt 13’800 Franken pro Person, kann somit an Kulturschaffende und Dienstleister ausgezahlt werden, die bis zum 31. Oktober 2020 ein Gesuch eingereicht haben. Diese Hilfe richtet sich an Personen, die weder von Suisseculture Sociale noch vom Kanton Unterstützung erhalten konnten oder deren bereits erhaltene Unterstützung weniger als 13’800 Franken beträgt. Im letzteren Fall erhalten sie den Betrag abzüglich der bereits erhaltenen Unterstützung. Diese subsidiäre Hilfe wird ohne Gegenleistung des Kantons ausbezahlt.

Kulturschaffende oder im Kulturbereich tätigen Dienstleister, die bereits einen Antrag eingereicht haben, brauchen keinen neuen Antrag zu stellen, da dieser automatisch geprüft und ein eventueller Restbetrag ausbezahlt wird. Neue Anträge können ebenfalls eingereicht werden. Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden sie auf der Internetseite der Dienststelle Kultur unter www.vs.ch/de/web/culture/pauschalbeihilfe-kulturschaffende.

Die eidgenössische COVID-Verordnung Kultur ist am 20. September 2020 ausgelaufen. Der Kanton Wallis erhielt 229 Anträge auf Entschädigungen (94 Anträge von Kulturschaffenden und 135 Anträge von kulturellen Einrichtungen). Von den 17 Millionen Franken, die Kanton und Bund gemeinsam zur Verfügung stellen, sind bereits fast 4 Millionen Franken zugewiesen; die Anträge, welche sich gegenwärtig in Bearbeitung befinden (rund 40 Prozent), werden in den kommenden Wochen abgeschlossen.

Die Gesangs- und Musikvereine konnten ebenfalls eine Entschädigung in der Höhe von 80% des Gehalts (ohne Sozialabgaben) für den Arbeitsausfall ihres Leiters oder Organisten für den Zeitraum vom 16. März bis 30. Juni 2020 beziehen. Der Kanton Wallis erhielt 210 Anträge von 187 Gesangs- oder Musikvereinen (81 Anträge von Gesangsvereinen und 106 Anträge von Musikgesellschaften). Von den 187 Vereinen sind 51 deutschsprachig. Dieses Dispositiv wird ausschliesslich vom Kanton aus den ausserordentlichen Mitteln finanziert, die im Rahmen der Unterstützung für COVID-19 zur Verfügung gestellt werden.

Mit Inkrafttreten am 26. September des eidgenössischen COVID-19 Gesetzes, werden die derzeit bestehenden Sofortmassnahmen für Kulturschaffende (Suisseculture Sociale) sowie die Unterstützung von Kulturvereine im Laienbereich verlängert. Ein neues Programm für die Unterstützung von Transformationsprojekten wird geschaffen. Dies zur Förderung der Wiederbelebung des Kultursektors durch Unterstützung von nachhaltigen Projekten.

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